Rechtsgebiete der Anwaltskanzlei Hubmann
Baurecht, Planungsrecht und Immobilienrecht
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Planungsrecht, Ausarbeitung von Bau- und Nutzungsordnungen, Quartier- und Baulinienplänen, planungsrechtliche Bauherrenberatung, Denkmalschutzrecht, Umweltrecht, Enteignungsrecht;
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Mehrwertbeiträge, Anschlussgebühren und Nutzungsgebühren, Konzessionen;
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Nachbarrecht, Einsprache-, Rekurs-, und Beschwerdeverfahren;
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Liegenschaft, Prüfung von Kaufverträgen, planungsrechtliche Beratungen;
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Stockwerkeigentum, Beratung Reglemente, Klagen etc.
Werkvertragsrecht, Auftragsrecht und Mietrecht
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Beratung von öffentlichen und privaten Bauherren rund ums Thema Bauen
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Vertragsrecht, Beratung und Durchsetzung von Ansprüchen aus Verträgen nach SIA 102/103/108/118
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Beratung im Nachtragsmanagement
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Mietrecht, Prüfung Mietverträge, Wahrung und Durchsetzung von Ansprüchen von Mieter:innen
Vergaberecht bzw. Beschaffungsrecht
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Beratung und Erstellung von Ausschreibungsunterlagen der öffentlichen Hand mit technischem Bezug (Infrastrukturprojekte, Fernwärme, etc.)
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Wahrung und Durchsetzung von Interessen im Beschwerdeverfahren
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Beratung von privaten Anbieter:innen
Arbeitsweise
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Beratungen vor Ort (insbesondere bei Bauprojekten)
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Beratungen per teams, e-Mail,, Telefon
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Beratungen und Mitarbeit in Projektteams (insb. bei Ausschreibungsverfahren)
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klassische Beratungen bei uns am Bürostandort
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Das Anwalts- bzw. Beratungshonorar wird individuell nach Stundenaufwand exkl. Kleinspesenpauschale von 3% und Mehrwertsteuer bestimmt. Der Stundenansatz von Karin Hubmann richtet sich nach den Empfehlungen der Schaffhauser Anwaltskammer (www.shav.ch)